Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Frist
n.a.

Das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesbauministeriums ist gestartet. Ab Juli 2026 ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich, wenn aus leerstehenden Gewerbeimmobilien Wohneinheiten geschaffen werden. Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden. Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen. Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) verbunden. Insgesamt stehen für das Jahr 2026 300 Millionen Euro bereit, Laufzeit: bis 31.12.2026.

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