Richtlinie zur Innenstadtbelebung

Stadt Apolda
Frist
n.a.

Mit der neuen Richtlinie zur Innenstadtbelebung fördert die Stadt Apolda ab dem 01.07.2026 gezielt Projekte, die zur Neuansiedlung, Stärkung und Aufwertung des Stadtzentrums mit innovativen oder gemeinwohlorientierten Ideen beitragen. Das Programm richtet sich an Existenzgründer sowie Akteurinnen und Akteure aus Handel, Gastronomie, Kultur, Sozialem und weiteren Bereichen. Es ist eine Kombination aus Mietzuschuss (50 % der Nettogrundmiete, max. 500 € pro Gewerbeeinheit und Monat für einen Zeitraum von max. 12 Monaten) und Investitionsförderung (max. 2.000 € pro Gebäude). Die Antragstellung ist online möglich.

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