Hauptamtlicher Beigeordneter (m/w/d)
Landratsamt Altenburger Land
Frist
13.07.2026
13.07.2026
lk-altenburger-land
Vollzeit
Im Landkreis Altenburger Land ist zum 01.02.2027 die Stelle des/der hauptamtlichen Beigeordneten zu besetzen. Der/Die hauptamtliche Beigeordnete wird gemäß § 110 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung vom Kreistag für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist Stellvertreter/in des Landrates.