Hauptamtlicher Beigeordneter (m/w/d)

Landratsamt Altenburger Land
Frist
13.07.2026
lk-altenburger-land
Vollzeit

Im Landkreis Altenburger Land ist zum 01.02.2027 die Stelle des/der hauptamtlichen Beigeordneten zu besetzen. Der/Die hauptamtliche Beigeordnete wird gemäß § 110 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung vom Kreistag für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist Stellvertreter/in des Landrates.

 

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