Reparaturbonus Thüringen
Elektrogeräte reparieren statt wegwerfen
Damit Elektrogeräte nicht mehr allzu schnell im Müll landen, gibt es den Reparaturbonus Thüringen - ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Thüringer*innen, die ein kaputtes Haushalts-Elektrogerät reparieren lassen, bekommen die Hälfte der Reparaturkosten erstattet – bis maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Neu: Wer dafür bei einem Reparaturcafé selber schraubt und tüftelt, hat mehr vom Bonus. Denn dann werden die Hälfte der Ersatzteilkosten erstattet.
Inkl. Mehrwertsteuer muss der Rechnungsbetrag mindestens 50 Euro betragen (Bagatellgrenze), ausgenommen hiervon sind Reparatur-Cafés, für die eine entsprechende Bagatellgrenze von 25 Euro gilt.
Repair-Cafés in Thüringen (Auswahl)
Der Thüringer Reparaturbonus 2.0 funktioniert so
- Auf der Internetseite www.reparaturbonus-thueringen.de das Antragsformular für den Reparaturbonus inklusive Datenschutzeinwilligungserklärung und Förderbedingungen herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Zur erfolgreichen Beantragung müssen zudem eine Kopie der Reparaturrechnung (Art der Reparatur muss ersichtlich sein) und eine Kopie des Zahlungsnachweises (z.B. Kassenbon) eingereicht werden.
- Die Dokumente unterschrieben und digital (notfalls per Post) an die Verbraucherzentrale Thüringen senden.
- Die Verbraucherzentrale überweist den Bonus in Höhe von 50 Prozent des Rechnungsbetrages bzw. der Ersatzteilbeschaffung (im Reparaturcafé) dann direkt zurück.
Den Reparaturbonus können Privatpersonen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Thüringen beantragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen wie zum Beispiel Vereine, Schulen oder Unternehmen.
Alle Infos (Förderbedingungen und Geräteliste):
www.reparaturbonus-thueringen.de