Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Frist
Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das BMWK Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 01.02.2025 möglich. Die Mindestzuwendungshöhe wird auf 10.000 Euro angehoben, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben anzureizen. Die Projektträgerschaft hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH inne.