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Thüringer Staatskanzlei, Kulturrat Thüringen e. V.
Frist
28.02.2024
28.02.2024
Seit 2014 wird die »Kulturnadel des Freistaats Thüringen« an Einzelpersönlichkeiten vergeben, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. Vorschlagsberechtigt sind kulturelle Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen in Thüringen. Mit Anregungen kann sich jeder Bürger an die Vorschlagsberechtigten wenden. Im Jahr 2024 vergeben die Thüringer Staatskanzlei und der Kulturrat Thüringen e. V. erstmals gemeinsam bis zu fünf, mit jeweils 1.500 Euro dotierte »Kulturnadeln des Freistaats Thüringen«.