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Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Frist
31.10.2023
31.10.2023
Fon 0228 207172020
Im Rahmen des Angebots „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik (Kepol)“ wird aus Mitteln des BMZ seit 2016 ein Zuschuss für Personalressourcen für kommunales entwicklungspolitisches Engagement vergeben. Nunmehr besteht die Option in den Fördersegmenten „Vertiefung des entwicklungspolitischen Engagements“ (Segment I – Erstprojekte) oder „Ausweitung des entwicklungspolitischen Engagements“ (Segment II) ein Projekt durchzuführen. Im Fördersegment I – Erstprojekte ist eine Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2023 möglich. Im Fördersegment II ist eine Antragstellung bis spätestens 15. Oktober 2024 durchgehend möglich. Antragsberechtigt sind Kommunalverwaltungen. Die Tätigkeiten der Koordinationsstelle müssen projektbezogen und zusätzlich sein. Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten. Eine Anschlussfinanzierung um bis zu 24 weitere Monate in Form eines Folgeprojekts kann ggf. auf Antrag gewährt werden, soweit Haushaltsmittel vorhanden sind. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilfinanzierung. Im ersten und zweiten Jahr beläuft sich die Förderung maximal auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; Eigenanteil und/oder Drittmittel mindestens 10 Prozent.