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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), TLLLR, Thüringer Aufbaubank
Frist
15.05.2022
15.05.2022
Bärbel Beetz, Fon 0361 7447181
Gefördert wird im Rahmen der Richtlinie „Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ in der Teilmaßnahme C: Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte die Zusammenarbeit von Akteur*innen aus der Land, Forst - und/oder Ernährungswirtschaft. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Das Verfahren wird zweistufig durchgeführt. Das Kooperationsprojekt kann frühestens am 01.08.2022 beginnen und maximal bis 31.12.2024 laufen, kann aber voraussichtlich auch in der neuen Förderperiode 2022 bis 2027 über Folgeanträge weiter begleitet werden. Für den aktuellen Aufruf steht ein Budget von 500.000 Euro zur Verfügung und der Fördersatz liegt bei 80 Prozent.