Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Frist
30.06.2022
Das TLLLR ist Bewilligungsbehörde für Maßnahmen nach der Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden. Diese zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu sichern und die ländlich geprägten Räume Thüringens als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken. Die durch diese Richtlinie zu fördernden Dorfläden stellen dabei einen Ansatz dar, um die wohnortnahe Nahversorgung zu sichern und somit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms 2025 zu entsprechen. Die Richtlinie trat am 17.05.2022 in Kraft und tritt am 31.12.2022 außer Kraft.