Freistaat Thüringen TMUEN, Thüringer Aufbaubank
Frist
Fon 0361 573911330
Mit der Richtlinie Bürgerenergiefonds soll die gezielte Unterstützung von Bürgerenergieprojekten in Thüringen erfolgen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Planungs- und Startphase von entsprechenden Bürgerenergieprojekten. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegenossenschaften und Projektgesellschaften, die mehrheitlich von Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden. Das zu fördernde Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximal mögliche Zuschuss je Projekt liegt bei 200.000 Euro. Die Richtlinie Bürgerenergiefonds ist gültig bis 30.06.2024.