Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMUV)
Frist
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) ist ein Förderinstrument des Bundes, durch das ein dauerhafter Schutz insbesondere der vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten erreicht werden soll. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften. Dies können z. B. Naturschutzorganisationen oder -einrichtungen, Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Jagdgenossenschaften und -verbände, private und kommunale Waldbesitzende, Stiftungen und Zweckverbände sein. 14 Millionen Euro stehen jährlich für das Programm bereit. Die Antragstellung im nAHP erfolgt zweistufig. Aktuell gibt es keine Antragsfristen.