neue Richtlinie zur Förderung von BNE in Thüringen
Finanzierung außerschulischer Angebote
Die Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich ist am 01.08.2024 in Kraft getreten. Sie richtet sich vorrangig an die mit dem Thüringer Qualitätssiegel BNE (TQS BNE) zertifizierten Organisationen, außerdem an die freien Träger der Jugendhilfe.
Ziel ist es, Bildungs- und Informationsangebote im non-formalen und informellen Bildungsbereich umzusetzen, die der Entwicklung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins dienen oder geeignet dazu sind, das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu verbessern. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zur aktiven Gestaltung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Entwicklung befähigt werden.
Die neue Richtlinie unterstützt die Ziele des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltigen Entwicklung im außerschulischen Bereich und stärkt BNE in Thüringen.
Was wird gefördert?
Es können Anträge in vier Fördergegenständen beantragt werden:
- Durchführung von Veranstaltungen eines qualifizierten Bildungsprogramms
Der Fördergegenstand dient der Sicherstellung eines breiten Angebots von BNE und Qualität der Bildungsarbeit. - Selbstgestaltete und –verwaltete Aktionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Ermöglicht Freiräume für junge Menschen für das Lernen durch eigenes Handeln und Tun. - Ausbildung von Multiplikator:innen
Stärkt BNE, durch mehr Menschen, die Bildungsangebote einer BNE umsetzen. - Konzeption neuer Angebote und Maßnahmen
Der Fördergegenstand dient der Weiterentwicklung von BNE Angeboten/ Organisationen und damit Erhaltung der „Innovationskraft“ der BNE.
Die Richtlinie hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2027.
Die Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).
Weitere Infos zur Förderung und Unterlagen: umwelt.thueringen.de
Thüringer Qualitätssiegel BNE (TQS BNE)