Die Mehrwegpflicht ist ein Gesetz, das Gastronom*innen dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Zielgruppe: Kommunalverwaltung, Klimaschutzmanager*innen, Klimaanpassungsmanager*innen, Soziale Einrichtungen; bitte anmelden